Rechnungswesen / JahresabschlüsseIhre Kanzlei Richter hilft Ihnen gern!
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen (Bilanzen) für:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (OHG, KG, G.d.b.R, stille Gesellschaften, e.K.)
- Kapitalgesellschaften aller Größenklassen (GmbH, AG, GmbH & Co.KG, Limiteds)
- Gemeinnützige Organisationen, Firmen, Vereine und Gesellschaften
- Hilfe bei Erstellung des Anhangs und von Erläuterungsberichten
- Hilfe bei der Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
- Vermögensaufstellungen
- Erstellung von E-Bilanzen