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Rechnungswesen / JahresabschlüsseIhre Kanzlei Richter hilft Ihnen gern!

  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen (Bilanzen) für:
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften (OHG, KG, G.d.b.R, stille Gesellschaften, e.K.)
    • Kapitalgesellschaften aller Größenklassen (GmbH, AG, GmbH & Co.KG, Limiteds)
    • Gemeinnützige Organisationen, Firmen, Vereine und Gesellschaften
  • Hilfe bei Erstellung des Anhangs und von Erläuterungsberichten
  • Hilfe bei der Erfüllung der Veröffentlichungspflichten
  • Vermögensaufstellungen
  • Erstellung von E-Bilanzen
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